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 Die Berechnung meines Honorars fusst auf der Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ)

Die kosten einer Hypnosesitzung

Alles hat seinen Preis …

… und wie sie zustande kommen

Ich führe eine reine Privatpraxis und die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Version. Wie sich die Kosten zusammensetzen erfahren Sie hier.

Die Kosten einer Einzelsitzung betragen
für ein reines Beratungsgespräch 90,— €
für eine Sitzung 150,— €
für eine Paarsitzung 225,— €.

Wie viele Sitzungen jeweils notwendig sind, kann ich nicht pauschal vorhersagen.
SelbstverstÄndlich gibt es Erfahrungswerte, allerdings gilt grundsätzlich:

  • Jeder Fall, jedes Problem ist einzigartig.
  • Selbst wenn es sich um ein Thema handelt, welches auch viele andere Menschen beschäftigt: Jedes Problem ist genauso einzigartig wie Sie, denn nur Sie erleben es genau auf diese Art und Weise.

Setzen Sie sich doch einfach mit mir in Verbindung: Kontakt

Wie errechnen sich die Kosten?
Werden die Kosten von der Kasse übernommen?
Kosten für Intensivwochenenden


Die Kosten nachvollziehbar erläutert

Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Regelsteigerungssatz von 2,3 (bei Beratung 1,7).

Das Beratungsgespräch (Dauer: 60 Minuten) wird dabei wie folgt berechnet:

GOÄ-Ziffer
Leistung
Anzahl
Faktor
Summe
A860 (analog berechnet gemäß; §6 GOÄ)
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer hypnotherapeutischen bzw. hypnosystemischen Behandlung
1
1,7
€ 91,16
Summe Beratungsgespräch
€ 91,16

Die einzelnen Therapie-Sitzungen (Dauer: 60 bis 90 Minuten) werden wie folgt berechnet:

GOÄ-Ziffer
Leistung
Anzahl
Faktor
Summe
849
Aufklärendes Ärztliches Gespräch (verbale Intervention) min. 20 Min.
1
2,3
€ 30,83
845
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
1
2,3
€ 20,11
A870
(analog berechnet gemäß §6 GOÄ)
Hypnotherapeutische / hypnosystemische Behandlung, lösungsfokussiert, mit Integration verhaltenstherapeutischer und hypno-analytischer Verfahren
1
2,3
€ 100,55
Summe Sitzungstermin
€ 151,49

Werden die Kosten von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen?

im Regelfall nicht

In der Regel werden die Kosten für eine hypnotherapeutische Begleitung durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen  nicht übernommen. Die Krankenkassen sind lediglich dazu verpflichtet, nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags, die Kosten für die so genannte Richtlinienverfahren zu übernehmen.
Richtlinienverfahren sind:  Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.
Obwohl sie wissenschaftlich anerkannt ist, gehört die Hypnotherapie noch nicht zu diesen Richtlinienverfahren.

Im Einzelfall kann

In Einzelfällen und nach individueller Prüfung (meist durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen), übernehmen die Krankenkassen aber dennoch die Kosten. Gerade wenn seltene Phobien bestehen oder Probleme durch andere Behandlungen nicht ausreichend gelöst werden konnten, bewilligen die Entscheidungsträger bei den Krankenkassen doch eine übernahme der Kosten. Es kann also einen Versuch wert sein, einen entsprechenden formlosen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.  Hier können Sie ein entsprechendes Formblatt herunterladen: kostenfreies Infoblatt für die Krankenkasse

Intensivwochenende (Einzelsitzung)

Das Intensivwochenende dauert von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag. Je nach Umfang der zu leistenden Arbeit und nach Komplexizität falle im Laufe des Wochenendes unterschiedliche Therapiestunden an.
Grundsätzlich gilt folgende Kostenregelung:

Dauer Kosten pro Stunde
1 bis 3 Stunden 150,— €
4 bis 6 Stunden 137,50 €
ab 7 Stunden 132,— €
gewöhnlich beinhaltet ein Intensivwochenende 14 Therapiestunden
die Kosten belaufen sich dann auf:
1848,— €

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf: Kontakt
Falls Sie es wünschen vermittle ich Ihnen gerne eine angemessene Unterkunft in einem unserer Partnerhäuser.

Intensivwochenende für Paare

Für das Paarwochenende gilt analog, was ich zum Intensivwochenende (Einzelsitzung) geschrieben habe. Allerdings verdoppelt sich der Preis nicht, sondern erhöht sich um 50 Prozent.


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